AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reiseveranstalter

Russia Offroad Adventures (ROAD)
Inhaber Dr. Lev Vilkov
Gasselstiege 46, D-48159 Münster, Deutschland
Webseite: www.russia-offroad.com

2. Anmeldung und Zahlung

Die Anmeldung erfolgt über das elektronische Anmeldeformular auf der Webseite. Mit der Anmeldebestätigung bekommt der Teilnehmer eine Anzahlungsrechnung i.H.v. 20% des regulären Reisepreises. Durch die Anzahlung akzeptiert der Teilnehmer ausdrücklich und rechtsverbindlich die AGB von ROAD. Eine verbindliche Platzreservierung erfolgt erst mit Erhalt der Anzahlung. Die Restzahlung ist ohne zusätzliche Aufforderung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Restzahlung am Reiseort in bar entrichtet werden. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist auf der Webseite von ROAD sowie in der entsprechenden Reisebestätigung beschrieben. Weitere Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, schuldet ROAD nicht.

4. Leihmotorrad

Für die Reisedauer übernimmt der Teilnehmer grundsätzlich die Verantwortung für sein Leihmotorrad. Neben der Sorgfaltspflicht von ROAD ist der Teilnehmer verpflichtet, den Allgemeinzustand seines Motorrades sowie den Kraftstoff-, Öl- und Kühlflüssigkeitsstand ständig zu beobachten und die Schäden, verdächtige Geräusche etc. sofort zu melden.

Das Motorrad ist zum Straßenverkehr zugelassen und hat Haftpflichtversicherung. Sofern keine Vollkasko besteht, übernimmt ROAD die Kosten aller Kleinschäden, die über den Normalgebrauch nicht hinausgehen (z.B. Reifen, Kratzer, Dekorplastikteile, Sitzbezug, Kette). Dagegen Kosten, die durch schwere Stürze und fahrlässige Nutzung entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen (z.B. Hebel, Lenker, Felgen, Halterungen, Motorgehäuse, Scheinwerfer, Wasserschock). Zur Berechnung werden KTM-Listen- und Vertragswerkstattpreise herangezogen. Arbeitsaufwand wird nur dann berechnet, wenn die Reparaturen von ROAD nicht eigenständig durchgeführt werden können. Wird bei der Motorradübergabe ggf. ein gesonderter Mietvertrag abgeschlossen, dann ist dieser für alle Mietbedingungen maßgeblich.

Trotz der höchsten Zuverlässigkeit der KTM-Motorräder und der sorgfältigen Instandhaltung, kann es zur Fahrunfähigkeit des Leihmotorrads kommen. Geschieht dies ohne das Verschulden des Teilnehmers, erstattet ROAD den Mietpreis für die unverbrauchten Tage. Der Teilnehmer kann die Reise im Begleitfahrzeug fortsetzen. In jedem Fall bemüht sich ROAD, das Motorrad zu reparieren. Ein Anspruch auf einen Ersatzmotorrad oder die Reisepreiserstattung besteht jedoch nicht.

5. Leistungsänderung

Bei Änderungen in Wetter- und Straßenbedingungen, beim Ausfall von Unterkünften, sowie bei sonstigen unvorhersehbaren Umständen, z.B. ein Unfall, behält sich ROAD vor, die Route und die Unterkünfte zu ändern. ROAD ist dabei sehr bemüht, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Preisminderung besteht dabei nicht.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Rücktrittsmeldung bei ROAD eingeht. Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:

  • mehr als 60 Tage vor Reisebeginn: Gebührenfrei
  • weniger als 60 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises

Der Teilnehmer kann verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Es wir ein Bearbeitungsgebühr i.H.v 3% des regulären Reisepreises erhoben.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

ROAD kann in folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:

  • Beim Nichterreichen der angekündigten Mindestteilnehmerzahl, jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Die bereits geleisteten Zahlungen werden erstattet.
  • Beim Ausfall des Tourguides bzw. des Begleitpersonals wegen Erkrankung oder Verletzung. Sollte dies während der Veranstaltung geschehen, erhält der Teilnehmer den anteiligen Preis für die noch verbleibenden Tage zurück.
  • Bei höherer Gewalt, welche die Veranstaltung unmöglich macht (z.B. Naturkatastrophen, Unbefahrbarkeit der Strecken, neue gesetzliche Bestimmungen). Die bereits geleisteten Zahlungen werden voll bzw. anteilig zurückerstattet, sofern die Reise bereits angefangen hat.
  • Bei Verletzung der Teilnehmerpflichten. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Erstattung des Reisepreises.

Eventuelle Folgekosten (z.B. Flugstornierung oder -umbuchung, Visumgebühren, Beförderungs- und Unterkunftskosten) werden in allen Fällen nicht erstattet.

8. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer sichert zu, folgende Pflichten zu erfüllen:

  • gültiger Fahrerlaubnis;
  • die Befolgungen der Straßenverkehrsordnung des Reiselandes;
  • die Anpassung seines Verhalten und seiner Fahrweise dem Grundsatz eigener und anderer Sicherheit;
  • die Teilnahme nur mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung (v.a. Helm, Stiefel, Handschuhe, Knie- und Körperprotektoren);
  • die Beachtung von Anweisungen des Tourguides;
  • die Mitwirkung, d.h. bei eventuellen Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden so gering wie möglich zu halten.

9. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

ROAD informiert den Teilnehmer über die geltenden Vorschriften des Reiselandes. Zur Einhaltung obiger Vorschriften ist der Teilnehmer verpflichtet und selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

10. Versicherung

ROAD empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht. Eine Versicherung seitens ROAD besteht nicht.

11. Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Teilnehmer stellt ROAD und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden.

12. Haftung des Veranstalters

Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht garantiert ROAD eine gewissenhafte und ordentliche Vorbereitung und Erbringung der Reiseleistung. Unabhängig davon stimmt der Teilnehmer durch die Reisepreiszahlung folgender Erklärung ausdrücklich zu:

Ich bin mir über alle Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten im Gelände, voll bewusst. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf mein eigenes Risiko auch wenn ich dem Tourguide folge. Für das Tragen von geeigneter Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich. Sollte mich eine zugezogene Verletzung oder Erkrankung an der weiteren Teilnahme hindern, so kann ich keine Preisminderung verlangen. Ich erfülle fahrtechnische und gesundheitliche Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt. Sollte es sich herausstellen, dass ich diesen Anforderungen nicht entspreche, kann ich weder eine Preiserstattung noch eine Preisminderung verlangen. Es ist mir bekannt, dass ROAD nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer sowie nicht für die Leistungen haftet, die als Fremdleistung lediglich empfohlen werden, z.B. Flüge.

13. Reklamationen

Haftungsbegründende Reklamationen sind dem Tourguide unverzüglich vor Ort mitzuteilen, darüber hinaus spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.

14. Sonstiges

Der Gerichtsstand der Klagen gegen ROAD ist Münster. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.